Amtsgericht Aachen
Aufgebot
114U II 98/21
Land NRW, vertr. d. d. Bezirksregierung Köln, – als Erbe nach Frau Ute Marianne Kisters -, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln,
Antragstellerin,
hat in der Eigenschaft als Erbe der am 25.11.2018 in Alsdorf verstorbenen Ute Marianne Kisters das Aufgebot zur Ausschließung der Nachlassgläubiger nach der Verstorbenen beantragt.
Die Nachlassgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlass bei dem Amtsgericht Aachen zu dem Aktenzeichen 114U II 98/21 spätestens bis zum 02.05.2022 anzumelden.
Die Anmeldung ist zur Wahrung der Rechte der Nachlassgläubiger nur wirksam, wenn sie innerhalb der Aufgebotsfrist schriftlich unter Angabe des oben genannten Geschäftszeichens bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, eingereicht oder bei diesem Gericht zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt wird.
Eine im Übrigen erfolgte Anmeldung, etwa gegenüber dem Antragsteller, einem Nachlassverwalter oder gegenüber dem Nachlassgericht, ist zur Wahrung der Rechte der Nachlassgläubiger nicht ausreichend.
Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen.
Nachlassgläubiger, die sich nicht melden, können von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt.
Auch haftet ihnen nach der Teilung des Nachlasses dann jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten.
Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.
Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Bei Nichtanmeldung dieser Forderung tritt jedoch der Rechtsnachteil ein, dass diesen Gläubigern jeder Erbe nach Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten haftet.
Aachen, 07.02.2022
Amtsgericht