Amtsgericht Hannover
Beschluss
88 II 233/21 – 03.03.2022
In der Aufgebotssache Dieter Habenicht, zuletzt wohnhaft: Auf der Klappenburg 8, 30419 Hannover, vertreten durch den Nachlasspfleger Geoffrey Gracz, Buchfinkstieg 29, 30657 Hannover – Antragstellerin – werden die Nachlassgläubiger hinsichtlich des Nachlasses des Dieter Habenicht, geboren am 21.07.1944, verstorben am 03.12.2020, zuletzt wohnhaft gewesen in Auf der Klappenburg 8, 30419 Hannover, die sich in dem Aufgebotsverfahren nicht gemeldet haben, bzw. deren Forderungsanmeldung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, mit ihren Rechten dahin beschränkt, dass sie von den Erben Befriedigung nur insoweit verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt. Bei einer Mehrheit von Erben haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten.
Gründe:
Der Antragsteller ist gemäß § 1970 BGB, § 455 FamFG antragsberechtigt und hat die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht. Ein Verzeichnis der bekannten Gläubiger wurde gemäß § 456 FamFG vorgelegt. Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bekannt gemacht. Die Haftungsbeschränkung auf den jeweiligen Erbteil folgt aus § 460 Abs. 1 S. 2 FamFG. Folgende Gläubiger haben Ihre Rechte angemeldet: Integra Seniorenpflegezentrum Hannover-Stöcken, Auf der Klappenburg 8, 30419 Hannover, vertreten durch Richter Rechtsanwälte, Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg (Az.: 1319/18 UB26 Ic für einen Betrag in Höhe von 4.366,61 €; Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Senioren, Ihmepassage 5, 30449 Hannover (AZ.: 57.1410 H 656071) für einen Betrag in Höhe von 27.377,62 €; Heinrich Maximilian Pallhuber GmbH & Co. KG Weinhaus und Weinkellerei, An den Nahewiesen 8, 55450 Langenlonsheim, vertreten durch Rechtsanwälte Weißmann + Kilzer, Bosenheimer Straße 8, 55543 Bad Kreuznach (Az.: 1057/17 A20) für einen Betrag in Höhe von 635,71 €; Heinrich Maximilian Pallhuber GmbH & Co. KG Weinhaus und Weinkellerei, An den Nahewiesen 8, 55450 Langenlonsheim, vertreten durch Rechtsanwälte Weißmann + Kilzer, Bosenheimer Straße 8, 55543 Bad Kreuznach (Az.: 1048/17 A20) für einen Betrag in Höhe von 979,76 €; Heinrich Maximilian Pallhuber GmbH & Co. KG Weinhaus und Weinkellerei, An den Nahewiesen 8, 55450 Langenlonsheim, vertreten durch Rechtsanwälte Weißmann + Kilzer, Bosenheimer Straße 8, 55543 Bad Kreuznach (Az.: 1170/17 A20) für einen Betrag in Höhe von 1.176,90 €; Rechtsanwalt Heiko Friedrich Müller, Am Marstall 2, 30159 Hannover (Az.: 00504/18) für einen Betrag in Höhe von 707,67 €; Sanimed GmbH, Gildestraße 68, 49479 Ibbenbüren (Az: IK 330551143) für einen Betrag in Höhe von 142,49 €; Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover (Az.: 61.41 IV NL) für einen Betrag in Höhe von 334,50 €; Elke Alves, Mörlinsstraße 21, 30539 Hannover (Az.: Betreuung Dieter Habenicht) für einen Betrag in Höhe von 471,00 €; Elke Alves, Mörlinsstraße 21, 30539 Hannover (Az.: Betreuung Dieter Habenicht) für einen Betrag in Höhe von 520,86 €; Elke Alves, Mörlinsstraße 21, 30539 Hannover (Az.: Betreuung Dieter Habenicht) für einen Betrag in Höhe von 537,00 €; Peter Forster, An der Alten Fabrik 2, 30629 Hannover (Az.: Pfo/1995215) für einen Betrag in Höhe von 1.737,79 €; Lidl Digital International GmbH & Co. KG, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarulm, vertreten von der Rechtsanwältin Monika Mumm, Bachstraße 89, 50354 Hürth für einen Betrag in Höhe von 102,50 €. Diese Anmeldungen entsprechen den Vorschriften des § 459 FamFG. Es sind die mit dem Aufgebot bezeichneten Rechtsnachteile zu beschließen.