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Aufgebot 20 II 45/21

9. April 2022 By Autor

 

Amtsgericht Bocholt

Aufgebot

20 II 45/​21

Frau Aline Groß-Bölting, Buddardweg 90a, 46399 Bocholt,

und

Frau Karin Groß-Bölting, Neustraße 2-4, 46399 Bocholt,

Antragstellerinnen,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Aulinger, Frankenstr. 348, 45133 Essen,

hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Mussum, Blatt 1278 in Abteilung III, laufende Nummer 2 für die Gläubigerin Karin Groß-Bölting geb. Büning, Bocholt, eingetragene Grundschuld über 500.000,00 DM nebst Zinsen in Höhe von 16 % jährlich beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens bis zum 20.06.2022 seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da sie sonst für kraftlos erklärt wird.

Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der Aufgebotsfrist schriftlich unter Angabe des oben genannten Geschäftszeichens bei dem Amtsgericht Bocholt, Benölkenplatz 2, 46399 Bocholt, eingereicht oder bei diesem Gericht zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt wird.

Das Aufgebot vom 17.01.2022 wird aufgehoben.

 

Bocholt, 03.03.2022

Amtsgericht

Kategorie: Anleihen, Aufgebot

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