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Ausschließungsbeschluss 8 II 28/21 (8 II 29/21)

5. April 2022 By Autor

 

Amtsgericht Alsfeld

8 II 28/​21 ( 8 II 29/​21) – 04.03.2022

In der Urkundssache Markus Rausch, Am Eisenberg 4, 36341 Lauterbach (Hessen), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Hagen von Kiparski, Leihgesterner Weg 20, Villa Seltersberg, 35392 Gießen, Petra Zülch, Beethovenstraße 13, 36326 Antrifttal, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Hagen von Kiparski, Leihgesterner Weg 20, Villa Seltersberg, 35392 Gießen – Antragsteller – wird die European Business Bank Ltd. Memduh, Asaf Sokak 11- Lefkosa – Kibris – Via – Mersin 10 – Türkei, als bisherige Gläubigerin der Grundpfandrechte eingetragen im Grundbuch von Storndorf Blatt 727 in Abteilung III unter den laufenden Nummern 3 und 4 als bisherige Gläubigerin der Grundpfandrechte mit ihren Rechten ausgeschlossen.

Gründe

Die Antragsteller sind gemäß § 1170 BGB, § 448 FamFG antragsberechtigt und haben die zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft gemacht.

Das Aufgebot wurde in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise bekannt gemacht.

Anmeldungen Berechtigter, die der Ausschließung entgegenstehen, sind nicht erfolgt. Daher waren die in dem Aufgebot bezeichneten Rechtsnachteile zu beschließen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats bei dem Amtsgericht Alsfeld, Landgraf-Hermann-Str. 1, 36304 Alsfeld, einzulegen. Die Frist beginnt nach Wirksamwerden der öffentlichen Zustellung der Entscheidung.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Darüber hinaus können Behörden Beschwerde einlegen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

 

Filed Under: Anleihen, Aufgebot

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