Amtsgericht LippstadtAufgebot34 II 9/22 Die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg, Antragstellerin, hat in der Eigenschaft als Erbin des am 01.01.2021 in Geseke verstorbenen Andreas Pritzel, geboren am 06.07.1964 in Salzkotten, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Geseke das Aufgebot zur Ausschließung der Nachlassgläubiger nach dem Verstorbenen beantragt. Die Nachlassgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlass bei dem Amtsgericht Lippstadt zu dem Aktenzeichen 34 II 9/22 spätestens binnen drei Monaten anzumelden. Die Anmeldung ist zur Wahrung der Rechte der Nachlassgläubiger nur wirksam, wenn sie innerhalb der Aufgebotsfrist schriftlich unter Angabe des oben genannten Geschäftszeichens bei dem Amtsgericht Lippstadt, Lipperoder Str. 8, 59555 Lippstadt, eingereicht oder bei diesem Gericht zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt wird. Eine im Übrigen erfolgte Anmeldung, etwa gegenüber dem Antragsteller, einem Nachlassverwalter oder gegenüber dem Nachlassgericht, ist zur Wahrung der Rechte der Nachlassgläubiger nicht ausreichend. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Nachlassgläubiger, die sich nicht melden, können von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Auch haftet ihnen nach der Teilung des Nachlasses dann jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Bei Nichtanmeldung dieser Forderung tritt jedoch der Rechtsnachteil ein, dass diesen Gläubigern jeder Erbe nach Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten haftet.
Lippstadt, 07.03.2022 Amtsgericht
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