Als Kredit bezeichnet man eine Überlassung auf Zeit von Geld oder zum Beispiel waren, was der Kreditnehmer zum Gebrauch zur Verfügung gestellt bekommt. Typische Beispiele für einen Kredit sind zum Beispiel Darlehensverträge oder Stundungen. Der Geldbetrag ist komplett zurück zu zahlen. Bei Waren muss ein gleichwertiges Produkt zurück erstattet werden. Natürlich sind die Kredite nicht kostenlos und es fällt meistens ein beachtlicher Zinssatz an, der stark variieren kann.
Wenn Banken Kredite an Bankkunden vergeben, wird die Geldmenge, die im Umlauf ist erhöht. Die Rückzahlung von Krediten verringert diese wiederum. Gegen die Zahlung eines Aufpreises in Form von Zinsen, wird dem Kreditnehmer eine gewisse Summe ausgezahlt. Somit steht einer Kreditauszahlung immer eine offene Forderung gegenüber, die in der gleichen Höhe vermerkt wird.
Das Geld für Kredite bekommt die Bank durch den Ankauf von Aktiva und die Vergabe von Krediten. Durch den Verkauf dieser Aktiva und die Tilgung der Kredite versiegen diese Gelder. Aus diesem Grund ist es gewissermaßen nicht wünschenswert, dass Kredite getilgt werden, da die Geldmenge der Volkswirtschaft sinkt, wenn die Kredittilgungen die Kreditauszahlungen übersteigen. Aufgrund von Liquiditätsmangel könnte die Wirtschaft sogar schaden nehmen.
Man unterscheidet bei der Kreditvergabe zwischen Privatkunden und Geschäftskunden. Privatkunden sind Angestellte oder Privatpersonen, die weder ein Gewerbe führen noch diesen Kredit für ein Gewerbe beantragen. Die Kreditvergabe unterliegt diverser Vorschriften, da es den Kunden besonders transparent gemacht werden soll, welche Kosten in Form von Zinsen auf sie zu kommen und welche Laufzeit die einzelne Kredite haben werden. Der Vergleich vieler verschiedener Kredite muss problemlos möglich sein.
Für einen Kredit kommt in Frage, wer die Volljährigkeit in Deutschland erreicht hat und Bonität vorweisen kann. Für die Prüfung der Bonität der Kunden haben Banken diverse Prüfungsverfahren entwickelt. Die Schufa muss ebenso Auskunft geben, ob schon Einträge zum Kreditbewerber vorliegen. Falls die Schufa einen Eintrag für den Bewerber übermittelt und somit die Bonität des Kunden nicht gegeben ist, wird er keinen Kredit erhalten.
Es gibt verschiedene Kreditformen, die Privatkunden gewährt werden können. Dazu gehören Verfügungskredite, die nach dem Gehalt des Kunden berechnet werden, Anschaffungskredite, die für einen gewissen Zweck gewährt werden oder auch Kredite für Baufinanzierung, wie zum Beispiel das Bauspardarlehen. Darüber hinaus sind Zwischenfinanzierungen, Vorfinanzierungen und Wertpapierkredite sowie Avalkredite möglich.
Bei Geschäftskunden wiederum handelt es sich, um Gewerbetreibende. Die Richtlinien für den Verbraucherschutz greifen bei diesen Kunden nicht. Das ist aber nicht unbedingt nötig, da Besitzer von Gewerben leichter einen Kredit zu sehr günstigen Konditionen erhalten. Die Finanzierung von Unternehmen wird teils aus Krediten und teils aus Investitionen sowie Eigenkapital vorgenommen, sodass auch Investoren als Sicherheit für Kreditinstitute fungieren können. Einem insolventen Unternehmen werden jedoch keine Kredite gewährt, da die Zahlungsfähigkeit nicht vorhanden ist.
Gewährte Kredite können zum Beispiel Betriebsmittelkredite, Warenfinanzierungen, strukturierte -oder Diskontkredite sein. Aber auch Schuldscheindarlehen sind denkbar sowie Akkreditivlinien und Roll-over-Kredite.