Philipp Steinhauer
Berlin
(Kaufanbietender)
Öffentliches Kaufangebot
an die Inhaber der von der SiC Processing GmbH begebenen Anleihen mit den WKN A1H3HQ (ISIN DE000A1H3HQ1)
1. Angebot
Der Kaufanbietende bietet hiermit den Anleiheinhabern an, Ihre Schuldverschreibungen mit der WKN A1H3HQ zu einem Preis in Höhe von 1,80 % des Nominalwertes in Euro zu erwerben.
Das Angebot ist auf einen Gesamtnominalwert in Höhe von 5.000.000 EUR begrenzt. Sollten mehr Anleihen zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anleiheinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Der Erwerb der Anleihen schließt die Zahlung von Stückzinsen aus („flat“). Die Frist („Annahmefrist“), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 3.3.2017, 14 Uhr.
2. Durchführung des Angebots
2.1. Annahmeerklärung und Sperrvermerk
Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden. Anleiheinhaber, die dieses Angebot für ihre Anleihen oder einen Teil ihrer Anleihen annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots
a.) die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
b.) die Anleihen, für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.
Die Annahme des Kaufangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam.
Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem Kaufanbietenden und dem annehmenden Anleiheinhaber ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage zustande.
Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Anleiheinhaber und der Kaufanbietende zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Anleihen auf den Kaufanbietenden. Die Anleiheinhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Anleihen zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.
Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Anleihen zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.
Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Anleihen unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 2.3) auf den Kaufanbietenden herbeizuführen.
Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.
2.2. Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung
Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute
a.) spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (6.3.2017) dem Kaufanbietenden zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Anleihen mitteilen, für die die Anleiheinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
b.) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Anleihen gemäß vorstehend lit. a) dem Kaufanbietenden mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts der Kaufanbietende den Kaufpreis überweisen soll; und
c.) die Anleihen, für die fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Anleihen unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 2.3 des Erwerbsangebots) auf das Depot Nummer 858034400 des Kaufanbietenden Philipp Steinhauer bei der Consorsbank, BLZ 760 300 80, CBF-Nr. 2126 übertragen.
Die Voraussetzungen für die Übertragung der Anleihen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:
(1) der Ablauf der Annahmefrist,
(2) die Mitteilung der Repartierungsquote durch den Kaufanbietenden an die depotführenden Institute und
(3) die Zahlung des Kaufpreises durch den Kaufanbietenden auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto.
Der Kaufanbietende tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung des Kaufpreises wird unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 2.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einen Tag verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat der Kaufanbietende seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Anleiheinhaber erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Anleiheinhaber gutzuschreiben. Soweit Anleihen im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 2.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Anleihen den Sperrvermerk zu entfernen.
Mitteilungen der depotführenden Institute an den Kaufanbietenden nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer 030 24533018 erfolgen.
Der Kaufanbietende wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am 7.3.2017, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, dem Kaufanbietenden zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse mitzuteilen.
2.3. Verhältnismäßige Annahme des Angebots, vorzeitige Beendigung bei Änderung wesentlicher Umstände
Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen mehr Anleihen als im Gesamtnominal von 5.000.000 EUR zum Erwerb eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis des Gesamtnominals der eingereichten Anleihen zum Gesamtnominal der Anleihen, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (5.000.000 EUR). Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets abgerundet.
Der Kaufanbietende behält sich vor, weitere oder alle angebotene Anleihen zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Weiterhin behält sich der Kaufanbietende für den Fall der wesentlichen Änderung der Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Anleihen vor, das Angebot vorzeitig ohne den Kauf von Anleihen zu beenden und rückabzuwickeln. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis.
2.4. Kosten der Annahme
Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleiheinhabern selbst zu tragen.
3. Steuerlicher Hinweis
Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Anleiheinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anleiheinhabers ab.
4. Rückfragen und Kontakt
DIE ANNAHME DES KAUFANGEBOTES ERKLÄREN SIE BITTE GEGENÜBER IHRER DEPOTBANK!
Rückfragen richten Sie bitte an:
Philipp Steinhauer
Gierkezeile 8
10585 Berlin
Telefon: 030 24533020
Telefax: 030 24533018
E-Mail: philippsteinhauer@gmx.de
DIE ANNAHME DES KAUFANGEBOTES ERKLÄREN SIE BITTE GEGENÜBER IHRER DEPOTBANK!
Berlin, 1. Februar 2017
Philipp Steinhauer
Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des
Angebots an Ihre Depotbank!
Annahmeerklärung
zum öffentlichen Erwerbsangebot von Philipp Steinhauer, Gierkezeile 8, 10585 Berlin (Kaufanbietender) an die Inhaber der von der SiC Processing GmbH begebenen Anleihen.
Der Kaufanbietende hat durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ein Angebot (Erwerbsangebot) an die Inhaber der Anleihen mit der WKN A1H3HQ / ISIN DE000A1H3HQ1 veröffentlicht (Angebotsveröffentlichung). Die Angebotsfrist endet am 3.3.2017, 14:00 Uhr. Das Angebot sowie die unter dem Angebot abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung.
Ich (Name, Vorname)
(Kontonummer)
(Depotnummer)
(Name der Bank)
(Bankleitzahl)
nehme das Angebot des Kaufanbietenden an, von mir Anleihen mit der WKN A1H3HQ / ISIN DE000A1H3HQ1 im Nominalwert von EUR __________ zu einem Kaufpreis 1,80 % nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots zu erwerben.
Mir ist bekannt, dass die Anleihen, für welche ich die Annahme des Erwerbsangebots erklärt habe, bis zum Ablauf der Annahmefrist und Übertragung der Anleihen an den Kaufanbietenden von meiner Bank mit einem Sperrvermerk versehen werden. Dies gilt auch, soweit aufgrund einer erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme im Falle einer Überannahme des Erwerbsangebots nicht alle von mir im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Anleihen berücksichtigt werden können. Ich erkläre, dass die zum Erwerb angedienten Anleihen im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Kaufanbietenden frei von Rechten Dritter sind. Der Kaufanbietende nimmt das Angebot nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsangebots an.